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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel…
So heißt die offizielle behördliche Anordnung …
Für unsere Hühner und uns bedeutet das Aufstallpflicht. Unsere Hennen dürfen nicht mehr ins Freiland. Um unseren fleißigen Hennen dennoch ein bestmögliches Ausweichquartier zu bieten, haben wir unsere Strohhalle geräumt und den Mädels einen luftigen und großzügigen Strohauslauf, der von allen Seiten wildvogelsicher ist, ermöglicht.
Die Hühnermobile sind nun alle auf dem Hof.
Unsere Hühner sind es gewohnt, morgen raus zu dürfen, daher sollten diese auch weiterhin die Möglichkeit haben, an die frische Luft zu können. Mit Stroh und vielerlei Beschäftigungsmaterial können sie nun trotzdem ihrer Gewohnheit nachkommen, sich frei bewegen und beschäftigen, scharren, picken und aktiv sein, um diese Zeit möglichst stressfrei zu erleben.
Beschäftigungsmaterial wie einen Körnerstreuer, der automatisch zeitgesteuert Körner ins Stroh streut und füttert, Möhren, Maissilage, Salat , Luzerneballen und Heunetze mit roter Bete sowie das eingestreute Stroh sorgen nun für die Alternative zur Wiese.
Schauen Sie auf die Bilder und überzeugen Sie sich. Das ist unsere Lösung zur Vogelgrippe.
Dieses Virus wird durch Wildvögel übertragen und somit dient die Stallpflicht zum Schutze unserer Hennen, damit die Übertragungskette und Wahrscheinlichkeit der Ansteckung so gering wie möglich gehalten wird.
Alle Ställe sind mit einer Desinfektionsmatte, Einmalüberziehschuhen und Handdesinfektionsmittel versehen, damit auch hier die Biosicherungsmaßnahmen eingehalten werden können.
Wir hoffen im Sinne der Hühner, das diese Zeit schnell vorbei ist und würden uns sehr freuen, wenn wir alle gemeinsam durch diese Zeit eiern.
Es grüßt das Team vom Hof Möller
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